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Neue KombiBus-Richtlinie in Kraft getreten

8. August 2016

Seit dem 30. Juni 2016 haben alle Verkehrsgesellschaften in Brandenburg die Möglichkeit eine Förderung in Höhe von 70.000 EURO bei der Einführung des kombiBus-Ansatzes auf bestehenden Linien in ihrem Bediengebiet zu erhalten. Die Anschubfinanzierung kann beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg beantragt werden.

»Für dünnbesiedelte Regionen müssen wir Mobilitätslösungen entwickeln, um die Daseinsvorsorge für die kommenden Jahre zu gewährleisten. Das Konzept KombiBus ist ein solches alternatives Angebot und trägt dazu bei, den öffentlichen Personennahverkehr wirtschaftlicher zu machen. Die Förderung neuer Kombi-Busse ist im Koalitionsvertrag vereinbart worden,« sagte Verkehrsministerin Kathrin Schneider.

Im Amtsblatt für Brandenburg (Nr. 26) wurde die Richtlinie des MIL zur Förderung der Übertragung des KombiBus-Prinzips im Land Brandenburg veröffentlicht. Folgen Sie dem Link: Rili KombiBus. Gerne sind wir Ihnen bei der Initiierung und Durchführung behilflich.